Richtlinien zur Mittelvergabe
1. Verantwortungsvoller Umgang mit Fördermitteln
Von unseren Stipendiatinnen und Stipendiaten erwarten wir einen verantwortungsvollen Umgang mit den Fördermitteln in dem Sinne, dass für die nötigen Ausgaben im Rahmen des Stipendiums kostengünstige Konditionen gesucht werden. Dazu zählen:
1.1. Tagungskosten
In der Regel fördern wir Tagungskosten und belassen einen Eigenbeitrag von 20€. Ab einem Teilnahmebeitrag von über 200€ beträgt der Eigenbeitrag 10% des Teilnahmebeitrages für unsere Stipendiate bzw. 30% für Einzelförderungen ausserhalb eines Stipendiums. Wir behalten uns vor, dies an die Notwendigkeiten der Teilnehmenden anzupassen. Die Initiative behält sich vor, die Tagungskosten in geringeren Anteilen oder auch nicht zu fördern.
1.2. Essenskosten
Essenskosten werden nicht gefördert. Bei Pauschalkosten, welche Essenskosten beinhalten, ziehen wir im Allgemeinen eine entsprechende Verpflegungspauschale von 7,50€/Tag ab.
1.3. Reisekosten
Reisekosten sind gering zu halten und in der folgenden Art förderungswürdig:
- Bahnfahrten: Allgemein gilt, dass nur Bahnfahrten mit Sparpreisen bzw. BahnCard in der 2. Klasse und ohne Reservierung förderungswürdig sind. Wurden davon abweichende Fahrkarten zur Reise benutzt, bitten wir, die Kosten abzüglich der dadurch entstandenen Differenz anzugeben (z.B. 25% Abzug bei Buchung ohne BahnCard, Abzug von Reservierungen).
- Fernbusreisen sind im Regelfall erstattungswürdig.
- Autofahrten können mit bis zu 0,05€/km gefördert werden. Dafür sind in der Individuellen Fördervereinbarung Abfahrtsort, Ankunftsort, Distanz auf dem kürzesten Weg sowie die Gesamtsumme für Hin- und Rückfahrt, basierend auf der Kilometerpauschale, anzugeben.
Die Initiative behält sich vor, die Reisekosten nur anteilig oder auch nicht zu fördern.
1.4. Übernachtungskosten
Übernachtungskosten können bis zu 25€/Nacht gefördert werden und sind gering zu halten. Die Initiative behält sich vor, die Übernachtungskosten nur anteilig oder auch nicht zu fördern.
2. Ablauf und Bedingungen der Mittelvergabe
2.1. Anfrage um Förderung
Die Förderanfrage einer Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe muss im Vorhinein, d.h. vor Beginn der Veranstaltung bzw. der Veranstaltungsreihe, per Mail an die Initiative geschickt werden. Dazu ist die entsprechende Fördervereinbarung von unserer Homepage herunterzuladen, digital auszufüllen und ohne Unterschrift per Mail an [email protected] zu versenden. Eine Einzelförderung, d.h. die Förderung einzelner Veranstaltungen (z.B. Wochenendveranstaltung), kann zweimal ohne Stipendium genehmigt werden; der Förderung einer fortlaufenden Veranstaltung (z.B. curriculäre Ausbildung) muss ein Stipendium wie z.B. das Helene von Grunelius-Förderstipendium zu Grunde liegen.
2.2. Entscheidung über die Förderung
Die Anfrage wird vom Vorstand der Initiative geprüft. Anschließend wir die Entscheidung per Mail mitgeteilt.
2.3. Nachweis der entstandenen Kosten
Die Kostennachweise zu Veranstaltungen, Fahrt und Übernachtung sowie die Teilnahmebescheinigung müssen per Mail an die Initiative geschickt. Autofahrten auf Basis der Kilometerpauschale können auch ohne Nachweis erstattet werden. Die Initiative behält sich vor, den Förderbetrag von nicht nachgewiesenen Kosten zurückzubehalten.
2.4. Nicht-Teilnahme von Veranstaltungen
Eine Förderung erfolgt nur für teilgenommene Veranstaltungen. Versäumte Kurse können bei fortlaufenden Veranstaltungen erst nach Wiederholung derselben gefördert werden. Bis dahin behalten wir uns vor die entsprechenden Teilbeträge einzubehalten.
2.5. Überweisung der Fördersumme
Die Überweisung erfolgt zeitnah nach dem Nachweis der Kosten und – je nach Absprache – Einreichung eines oder mehrerer Berichte (s.u.), sofern dies innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Veranstaltung erfolgt. Gehen Berichte oder Belege zu einem späteren Zeitpunkt ein, kann eine Förderungvereinbarung wieder zurückgezogen werden. Die Initiative behält sich vor, den Förderbetrag von nicht nachgewiesenen Kosten oder fehlender Berichte zurückzufordern.
3. Berichte
Je nach Festsetzung in der individuellen Fördervereinbarung werden veröffentlichungswürdige Berichte kurzfristig nach jeder Einzelveranstaltung oder – insbesondere bei fortlaufenden Ausbildungen – in regelmäßigen Abständen (z.B. pro Jahr) erwartet. Bei vielen fortlaufenden Veranstaltungen wird darüber hinaus zum Abschluss eine inhaltliche Ausarbeitung eines selbst gewählten Themas gefordert. Beim Einreichen der Berichte gilt eine Frist von 6 Monaten nach Veranstaltungsende.
3.1. Rückmeldungen
Im Allgemeinen gibt die Initiative kurze Rückmeldungen zu den Berichten mit dem Ziel, die Qualität der Berichte perspektivisch zu verbessern.
3.2. Verwendung der Berichte
Berichte werden Stiftungen, Sponsoren und Förderern der Initiative zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Berichte mit zugehörigen Bildern werden im jährlichen Tätigkeitsbericht der Initiative veröffentlicht. In anonymisierter Form, d.h. nach Entfernung der Namen der Verfasser, werden die Berichte des Tätigkeitsberichtes auch online veröffentlicht. Gelegentlich werden Berichte zur Rückmeldung an die Veranstalter oder im Rahmen von Veröffentlichungen der „Gesellschaft Anthroposophischer Ärztinnen und Ärzte e.V. (GAÄD)“ verwendet. Die Initiative behält sich vor, editorische Veränderungen wie Korrekturen oder Kürzungen an den Berichten vorzunehmen.
4. Klausel
Bei Nichteinhaltung der obigen Richtlinien kann eine Förderung zurückgefordert werden. Bei nicht vollständigen Förderabläufen, insbesondere durch fehlende Berichte oder Kostennachweise, kann eine Folgeförderung abgelehnt werden.
Stand 02/2020